DE · MinÖlAV
Verordnung über einen Mineralölausgleich in einer Versorgungskrise
Съдържание
- 1. Abschnitt Versorgungsausgleich zwischen Primäraufkommensträgern
- чл. 1 Verpflichtung zum Versorgungsausgleich, Grundsatz und Beteiligte
- чл. 2 Berechnungsgrundlagen des Versorgungsausgleichs
- чл. 3 Inhalt der Verpflichtung zum Versorgungsausgleich
- чл. 4 Konditionen für im Versorgungsausgleich abzugebende Mengen
- 2. Abschnitt Absicherung traditioneller Lieferbeziehungen
- чл. 5 Verpflichtung zur Einhaltung der Vertriebsstruktur
- 3. Abschnitt Administrative Maßnahmen
- чл. 6 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim nationalen Versorgungsausgleich nach den §§ 1 bis 3
- чл. 7 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Einhaltung der historischen Vertriebsstruktur nach § 5
- чл. 8 Inhalt einer Verfügung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- чл. 9 Voraussetzungen eines Tätigwerdens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im internationalen Versorgungsausgleich
- 4. Abschnitt Beratende Mitwirkung der Koordinierungsgruppe Versorgung
- чл. 10 Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- 5. Abschnitt Meldepflichten und Ordnungswidrigkeiten
- чл. 11 Meldepflichten
- чл. 12 Ordnungswidrigkeiten
- 6. Abschnitt Schlußvorschriften
- чл. 13 Berlin-Klausel
- чл. 14 Inkrafttreten und Anwendbarkeit der Verordnung