DE · MechatronikerAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin
Съдържание
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- чл. 4 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 5 Abschlussprüfung
- чл. 6 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 7 Teil 2 der Abschlussprüfung
- чл. 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- чл. 9 Zusatzqualifikationen
- чл. 10 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- чл. 11 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- чл. 12 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
- чл. 13 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
- чл. 14 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
- чл. 15 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
- чл. 16 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
- чл. 17 Bestandsschutz
- чл. 18 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 19 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse