DE · MalerLackAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- чл. 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Gesellenprüfung
- чл. 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- Unterabschnitt 1 Prüfung Teil 1
- чл. 8 Inhalt des Teiles 1
- чл. 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
- Unterabschnitt 2 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
- чл. 10 Inhalte des Teiles 2
- чл. 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 12 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- чл. 13 Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen
- чл. 14 Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen
- чл. 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- чл. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 3 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
- чл. 18 Inhalt des Teiles 2
- чл. 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 20 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- чл. 21 Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen
- чл. 22 Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen
- чл. 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- чл. 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 4 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- чл. 26 Inhalt des Teiles 2
- чл. 27 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 28 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- чл. 29 Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten
- чл. 30 Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten
- чл. 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- чл. 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 5 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
- чл. 34 Inhalt des Teiles 2
- чл. 35 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 36 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- чл. 37 Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen
- чл. 38 Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen
- чл. 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- чл. 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
- чл. 42 Inhalt des Teiles 2
- чл. 43 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 44 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
- чл. 45 Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten
- чл. 46 Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten
- чл. 47 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 48 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- чл. 49 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
- чл. 50 Fortsetzung der Berufsausbildung
- чл. 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten