DE · MaßschuhmAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- чл. 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
- Unterabschnitt 2 Teil 1 der Gesellenprüfung
- чл. 7 Inhalt von Teil 1
- чл. 8 Prüfungsbereiche von Teil 1
- чл. 9 Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen
- чл. 10 Prüfungsbereich Schuhreparatur
- Unterabschnitt 3 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
- чл. 11 Inhalt von Teil 2
- чл. 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
- чл. 13 Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
- чл. 14 Prüfungsbereich Schuhtechnik
- чл. 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 4 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
- чл. 17 Inhalt von Teil 2
- чл. 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
- чл. 19 Prüfungsbereich Herstellen von Schäften
- чл. 20 Prüfungsbereich Schuhtechnik
- чл. 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
- чл. 23 Anrechnung von Ausbildungszeiten
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 24 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten