DE · LuftVZO
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Съдържание
- 1. Musterzulassung des Luftfahrtgeräts
- чл. 1 Zulassungspflicht und Umfang der Zulassung
- чл. 2 Zuständige Stellen
- чл. 3 Zulassungsvoraussetzungen
- чл. 4 Musterzulassung, Rücknahme und Widerruf
- чл. 5 Änderung der Musterzulassung
- 2. Verkehrszulassung des Luftfahrtgeräts
- чл. 6 Umfang der Zulassung
- чл. 7 Zuständige Stellen
- чл. 8 Zulassungsantrag
- чл. 9 Verkehrszulassung, Rücknahme und Widerruf
- чл. 11 Anzeigepflichten
- чл. 12 Vorläufige Verkehrszulassung
- чл. 13 Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr
- 3. Luftfahrzeugregister und Kennzeichen
- чл. 14 Eintragungen in Luftfahrzeugregister
- чл. 15
- чл. 16
- чл. 17
- чл. 18
- чл. 18a
- чл. 19 Kennzeichen, Kennzeichnung
- чл. 19a Kodierung und Eintragung von 406 MHz-Notsendern
- 1. Flughäfen
- чл. 38 Begriffsbestimmungen und Einteilung
- чл. 39 Genehmigungsbehörde
- чл. 40 Antrag auf Erteilung der Genehmigung
- чл. 41 Anzeigepflichten, Änderungsanträge
- чл. 42 Erteilung und Umfang der Genehmigung, Festlegung des Ausbauplans
- чл. 43 Flughafenbenutzungsordnung
- чл. 44 Betriebsaufnahme
- чл. 45 Erhaltungs- und Betriebspflicht
- чл. 45a Flugplatzhandbuch
- чл. 45b Sicherheitsmanagementsystem
- чл. 45c Beauftragter für das Sicherheitsmanagementsystem
- чл. 45d Flugplätze im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 216/2008
- чл. 46 Sicherung von Flughäfen
- чл. 46a Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
- чл. 47 Aufsicht
- чл. 48 Rücknahme und Widerruf der Genehmigung
- 3. Landeplätze
- чл. 49 Begriffsbestimmung und Einteilung
- чл. 50 Genehmigungsbehörde
- чл. 51 Antrag auf Erteilung der Genehmigung
- чл. 52 Erteilung und Umfang der Genehmigung
- чл. 53 Anzuwendende Vorschriften
- 4. Segelfluggelände
- чл. 54 Begriffsbestimmung
- чл. 55 Genehmigungsbehörde
- чл. 56 Antrag auf Erteilung der Genehmigung
- чл. 57 Erteilung und Umfang der Genehmigung
- чл. 58 Betrieb des Segelfluggeländes
- чл. 59 Sicherung des Segelfluggeländes
- чл. 60 Anzuwendende Vorschriften
- 1. Gewerbsmäßige Verwendung von Luftfahrzeugen
- чл. 61 Genehmigungsbehörde, Zulassungsbehörde
- чл. 62 Antrag auf Erteilung der Genehmigung
- чл. 62a Flugliniengenehmigung für Luftfahrtunternehmen mit Hauptsitz im Geltungsbereich des Luftverkehrsrechts der Europäischen Gemeinschaft
- чл. 63 Betriebsgenehmigung für Luftfahrtunternehmen aus Staaten außerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinschaftsrechts
- чл. 63a (weggefallen)
- чл. 63b Flugplan
- чл. 63c Flugpreise
- чл. 63d Nichtbeförderung bei Überbuchung, Annullierung und Verspätung von Flügen
- чл. 64 Anzeigepflichten
- чл. 65 Aufsicht
- 4. Luftfahrtveranstaltungen
- чл. 73 Genehmigungsbehörde
- чл. 74 Antrag auf Erteilung der Genehmigung
- чл. 75 Nebenbestimmungen und Aufsicht
- 5. Mitführen gefährlicher Güter
- чл. 76 Begriffsabgrenzung
- чл. 77
- чл. 78 Erlaubnis, Rücknahme und Widerruf
- 9. Ausflug oder Verbringung deutscher Luftfahrzeuge aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
- чл. 90 Erlaubnisbehörde
- чл. 91 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
- чл. 92 Erlaubnisfreier Ausflug und erlaubnisfreie Verbringung
- чл. 93 Erteilung der Erlaubnis, Rücknahme, Widerruf und Aufsicht
- чл. 93a Verbringung von Luftfahrzeugen auf andere Weise aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
- 10. Einflug und Verbringung ausländischer Luftfahrzeuge in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
- чл. 94 Erlaubnisbehörde
- чл. 95 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
- чл. 96 Vereinfachte Erteilung der Erlaubnis
- чл. 96a Beschränkungen bei Erlaubnisfreiheit
- чл. 96b Verpflichtung zum Verlassen des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland
- чл. 97 Ausländische Staatsluftfahrzeuge
- чл. 98 Anzuwendende Vorschriften
- чл. 99 Kennzeichen und Versicherungsnachweis ausländischer Luftfahrzeuge
- чл. 100 Unberechtigter Einflug ausländischer Luftfahrzeuge
- чл. 100a Verbringung von Luftfahrzeugen auf andere Weise in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
- 1. Anwendungsbereich
- чл. 101 Anwendungsbereich
- 2. Haftpflichtversicherung für Drittschäden
- чл. 102 Vertragsinhalt
- чл. 102a Anzeigepflicht
- чл. 102b
- 3. Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden
- чл. 103 Vertragsinhalt
- 4. Haftpflichtversicherung für Güterschäden
- чл. 104 Versicherung für Güterschäden
- 5. Gemeinsame Vorschriften
- чл. 105 Versicherer
- чл. 106 Versicherungsbestätigung
- чл. 106a Selbstbehalt
- Sechster Abschnitt Kosten, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- чл. 107 Kosten
- чл. 108 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 109 Inkrafttreten
- чл. 110 Übergangsvorschriften