DE · LuftSiSchulV
Luftsicherheits-Schulungsverordnung
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Schulung von Personal
- чл. 3 Schulungsvoraussetzungen
- чл. 4 Schulungen und Fortbildungen von Luftsicherheitskontrollpersonal, Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragten
- чл. 5 Schulungen und Fortbildungen von Sicherheitspersonal und anderem Personal
- чл. 6 Schulungsumfang
- чл. 7 Schulungsinhalt
- чл. 8 Schulungsnachweis, Lernerfolgskontrolle
- Abschnitt 3 Zuständige Luftsicherheitsbehörde
- чл. 9 Zuständigkeiten
- Abschnitt 4 Zertifizierung und Rezertifizierung des Luftsicherheitskontrollpersonals
- чл. 10 Antragstellung zur Zertifizierung
- чл. 11 Prüfungsverfahren
- чл. 12 Prüfungsausschuss
- чл. 13 Bewertung von Prüfungsleistungen
- чл. 14 Reihenfolge und Wiederholung von theoretischer und praktischer Prüfung; endgültiges Nichtbestehen der Prüfung
- чл. 15 Störung der Prüfung und Täuschungsversuch
- чл. 16 Erteilung des Zertifikats
- чл. 17 Widerruf des Zertifikats
- чл. 18 Rezertifizierung
- Abschnitt 5 Ausbilder
- чл. 19 Ausbilderzertifikat
- чл. 20 Verfahren zur Erteilung des Ausbilderzertifikats
- чл. 21 Widerruf eines erteilten Ausbilderzertifikats, Suspendierung des Ausbilders, Streichung von der Ausbilderliste
- чл. 22 Fortbildungsverpflichtung der Ausbilder
- чл. 23 Rezertifizierung der Ausbilder
- Abschnitt 6 Schulungen von Sprengstoffspürhunden, Hundeführern und des Sprengstoffspürhunde-Teams
- чл. 24 Schulungsverpflichtung
- чл. 25 Schulungsumfang und Schulungsinhalt
- чл. 26 Schulungsnachweis
- чл. 27 Wiederholungsschulung
- чл. 28 Ausbilderzertifikat für die Schulung von Sprengstoffspürhunde-Teams
- Abschnitt 7 Fortbildung
- чл. 29 Fortbildungspflicht, Fortbildungsumfang und Fortbildungsinhalt
- чл. 30 Fortbildungsverfahren
- чл. 31 Fortbildungsnachweis
- чл. 32 Verletzung der Fortbildungspflicht
- Abschnitt 8 Dokumentationspflichten, Anerkennung von Schulungsnachweisen, Fortbildungsnachweisen und Zertifikaten
- чл. 33 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
- чл. 34 Anerkennung von Schulungsnachweisen, Fortbildungsnachweisen und Zertifikaten
- Abschnitt 9 Übergangsregelung und Schlussbestimmung
- чл. 35 Übergangsregelung
- чл. 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten