DE · 2. DVLuftPersV
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)
Съдържание
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt Ausbildung und Prüfung
- чл. 2 Zweck der Ausbildung
- чл. 3 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung
- Dritter Abschnitt Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer
- чл. 4 Privatflugzeugführer
- чл. 5 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
- чл. 6 Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm
- чл. 7 Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch
- чл. 8 Segelflugzeugführer
- чл. 9 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer
- чл. 10 Freiballonführer
- чл. 11 Luftschiffführer
- чл. 12 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
- чл. 13 Kunstflugberechtigung
- чл. 14 Schleppberechtigung
- чл. 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
- чл. 16 Streu- und Sprühberechtigung
- чл. 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV
- чл. 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern
- чл. 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern
- чл. 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern
- чл. 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen
- чл. 22 Inkrafttreten