DE · LandBauMTAusbV 2008
Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin
Съдържание
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Ausbildungsdauer
- чл. 3 Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsberufsbild
- чл. 4 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 5 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- чл. 6 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- чл. 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- чл. 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- чл. 9 Mündliche Ergänzungsprüfung
- чл. 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
- чл. 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten