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Gesetz über das Kreditwesen
Съдържание
- 1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen
- чл. 1 Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 1a Geltung der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
- чл. 1b Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- чл. 2 Ausnahmen
- чл. 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
- чл. 2b Rechtsform
- чл. 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
- чл. 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
- чл. 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften
- чл. 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften; Verordnungsermächtigung
- чл. 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
- чл. 2h Erwerb einer wesentlichen Beteiligung
- чл. 2i Verschmelzungen und Spaltungen
- чл. 3 Verbotene Geschäfte
- чл. 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- 2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- чл. 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
- чл. 6 Aufgaben
- чл. 6a Besondere Aufgaben
- чл. 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
- чл. 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
- чл. 6d Eigenmittelempfehlung
- чл. 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- чл. 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
- чл. 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
- чл. 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
- чл. 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- чл. 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
- чл. 8b Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis
- чл. 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
- чл. 8e Aufsichtskollegien
- чл. 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen
- чл. 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören
- чл. 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- чл. 9 Verschwiegenheitspflicht
- 1. Eigenmittel und Liquidität
- чл. 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
- чл. 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
- чл. 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung
- чл. 10c Kapitalerhaltungspuffer
- чл. 10d Antizyklischer Kapitalpuffer
- чл. 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken
- чл. 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute
- чл. 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute
- чл. 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute
- чл. 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung
- чл. 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
- чл. 11 Liquidität; Verordnungsermächtigung
- чл. 12 Potentiell systemrelevante Institute
- чл. 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
- 2. Kreditgeschäft
- чл. 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung
- чл. 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften
- чл. 14 Millionenkredite
- чл. 15 Organtransaktionen
- чл. 16
- чл. 17 Haftungsbestimmung
- чл. 18 Kreditunterlagen
- чл. 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
- чл. 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
- чл. 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14
- чл. 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
- чл. 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite
- 2a. Refinanzierungsregister
- чл. 22a Registerführendes Unternehmen
- чл. 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
- чл. 22c Refinanzierungsmittler
- чл. 22d Refinanzierungsregister; Verordnungsermächtigung
- чл. 22e Bestellung des Verwalters
- чл. 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
- чл. 22g Aufgaben des Verwalters
- чл. 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
- чл. 22i Vergütung des Verwalters
- чл. 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
- чл. 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
- чл. 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- чл. 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
- чл. 22n Aufgaben und Rechtsstellung des Sachwalters
- чл. 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
- 3. Kundenrechte
- чл. 22p (weggefallen)
- 4. Werbung und Hinweispflichten der Institute
- чл. 23 Werbung
- чл. 23a Sicherungseinrichtung
- 5. Besondere Pflichten
- чл. 24 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- чл. 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
- чл. 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
- чл. 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
- чл. 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung
- чл. 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung
- чл. 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
- чл. 25c Geschäftsleiter
- чл. 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- чл. 25e Anforderungen bei Inhabern von Schlüsselfunktionen und vertraglich gebundenen Vermittlern
- чл. 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
- 5a. Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
- чл. 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
- чл. 25h Interne Sicherungsmaßnahmen
- чл. 25i Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
- чл. 25j Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
- чл. 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten
- чл. 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften
- чл. 25m Verbotene Geschäfte
- 5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
- чл. 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
- 5c. Offenlegung
- чл. 26a Offenlegung durch die Institute
- 5d. Besondere Pflichten bei qualifizierter Kryptoverwahrung
- чл. 26b Vermögenstrennung
- 5e. Besondere Pflichten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken
- чл. 26c ESG-Risiken im Risikomanagement
- чл. 26d ESG-Risikoplan
- 6. Prüfung und Prüferbestellung
- чл. 27
- чл. 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
- чл. 29 Besondere Pflichten des Prüfers
- чл. 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten
- 7. Befreiungen
- чл. 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
- 1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
- чл. 32 Erlaubnis
- чл. 33 Versagung der Erlaubnis
- чл. 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
- чл. 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
- чл. 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
- чл. 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- чл. 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
- чл. 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen
- чл. 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte
- чл. 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
- 2. Bezeichnungsschutz
- чл. 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
- чл. 40 Bezeichnung "Sparkasse"
- чл. 41 Ausnahmen
- чл. 42 Entscheidung der Bundesanstalt
- чл. 43 Registervorschriften
- 3. Auskünfte und Prüfungen
- чл. 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen
- чл. 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- чл. 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen
- чл. 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
- 4. Maßnahmen in besonderen Fällen
- чл. 45 Maßnahmen zur Sicherstellung einer dauerhaften Erfüllung der regulatorischen Anforderungen
- чл. 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
- чл. 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
- чл. 45c Sonderbeauftragter
- чл. 46 Maßnahmen bei Gefahr
- чл. 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings
- чл. 46b Insolvenzantrag
- чл. 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
- чл. 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
- чл. 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
- чл. 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge
- чл. 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
- чл. 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
- чл. 46i Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung
- чл. 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
- чл. 47a Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
- чл. 48 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402
- 4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
- чл. 48a Maßnahmen bei Risiko einer übermäßigen Konzentration von Risikopositionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei
- чл. 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken
- чл. 48u Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung
- 5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
- чл. 49 Sofortige Vollziehbarkeit
- чл. 50 Periodische Zwangsgelder
- чл. 51 Umlage und Kosten
- Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- чл. 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- чл. 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- чл. 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- Fünfter Abschnitt Sondervorschriften
- чл. 52 Sonderaufsicht
- чл. 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
- чл. 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland; Verordnungsermächtigung
- чл. 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
- чл. 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- чл. 53c Besondere Anforderungen an CRD-Drittstaatenzweigstellen
- чл. 53c Einstufung von CRD-Drittstaatenzweigstellen in Risikoklassen
- чл. 53c Qualifizierte CRD-Drittstaatenzweigstellen
- чл. 53c Voraussetzungen der Erlaubniserteilung
- чл. 53c Versagungs-, Erlöschens- und Aufhebungsgründe
- чл. 53c Kapitalausstattung
- чл. 53c Liquiditätsanforderungen
- чл. 53c Interne Unternehmensführung und Risikomanagement
- чл. 53c Buchungs- und Rechnungslegungsvorschriften
- чл. 53c Verpflichtung zur Gründung eines Tochterunternehmens
- чл. 53c Bewertung der Systemrelevanz
- чл. 53c Meldepflichten
- чл. 53c Häufigkeit der Meldung
- чл. 53c Aufsichtliches Prüfungsprogramm
- чл. 53c Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
- чл. 53c Aufsichtsmaßnahmen
- чл. 53c Zusammenarbeit und Aufsichtskollegien
- чл. 53c Meldung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
- чл. 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- 1. Zentrale Gegenparteien
- чл. 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen
- чл. 53f Aufsichtskollegien
- чл. 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
- чл. 53h Liquidität
- чл. 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- чл. 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- чл. 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen
- чл. 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
- чл. 53m Inhalt des Zulassungsantrags; Anforderung von Unterlagen; Verzicht auf die Anhörung
- чл. 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
- 2. Zentralverwahrer
- чл. 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht
- чл. 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
- чл. 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
- Abschnitt 6a DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
- чл. 53r Zuständigkeit
- чл. 53s Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 32
- чл. 53t DLT-Abwicklungssysteme und DLT-Handels- und Abwicklungssysteme
- чл. 53u Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
- чл. 53v Betreiber organisierter Märkte
- Siebenter Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
- чл. 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
- чл. 54a Strafvorschriften
- чл. 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
- чл. 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
- чл. 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
- чл. 56 Bußgeldvorschriften
- чл. 57 Bußgeldvorschriften
- чл. 59 Geldbußen gegen Unternehmen
- чл. 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
- чл. 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- чл. 60b Bekanntmachung von Maßnahmen
- чл. 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011, die Verordnung (EU) 2017/2402 oder die Verordnung (EU) 2022/2554
- чл. 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
- чл. 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
- чл. 62 Überleitungsbestimmungen
- чл. 63
- чл. 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
- чл. 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
- чл. 64a Übergangsvorschrift zum Risikoreduzierungsgesetz
- чл. 64b Übergangsvorschrift zu § 24 Absatz 1d
- чл. 64c Übergangsvorschriften zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
- чл. 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
- чл. 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
- чл. 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
- чл. 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
- чл. 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- чл. 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
- чл. 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
- чл. 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
- чл. 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
- чл. 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts
- чл. 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz
- чл. 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
- чл. 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz
- чл. 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz
- чл. 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
- чл. 64x Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz
- чл. 65 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
- чл. 65a Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz