KraftStDV · Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
KraftStDV чл. 9Grundsatz
Abschnitt 3 Ausländische Fahrzeuge
Für ausländische Fahrzeuge gelten, soweit in den §§ 10 bis 14 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 3 bis 7 entsprechend.
KraftStDV · Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Abschnitt 3 Ausländische Fahrzeuge
Für ausländische Fahrzeuge gelten, soweit in den §§ 10 bis 14 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 3 bis 7 entsprechend.