DE · KonstPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Konstrukteur/Geprüfte Konstrukteurin
Съдържание
- чл. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- чл. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- чл. 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung
- чл. 4 Fachrichtungsübergreifender Teil
- чл. 5 Fachrichtungsspezifischer Teil
- чл. 6 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 7 Bewerten der Prüfungsleistungen
- чл. 8 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- чл. 9 Zeugnisse
- чл. 10 Wiederholung der Prüfung
- чл. 11 Inkrafttreten