DE · KfWV
Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Съдържание
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Allgemeine Vorschriften
- чл. 3 Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
- чл. 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- чл. 5 Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz
- чл. 6 Sondervorschriften
- чл. 7 Sonstiges
- чл. 8 Zuweisungsgeschäfte
- чл. 9 Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften
- чл. 10 Inkrafttreten