DE · JuSchG
Jugendschutzgesetz
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeines
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Prüfungs- und Nachweispflicht
- чл. 3 Bekanntmachung der Vorschriften
- Abschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- чл. 4 Gaststätten
- чл. 5 Tanzveranstaltungen
- чл. 6 Spielhallen, Glücksspiele
- чл. 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
- чл. 8 Jugendgefährdende Orte
- чл. 9 Alkoholische Getränke
- чл. 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
- Abschnitt 3 Jugendschutz im Bereich der Medien
- чл. 10a Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes
- чл. 10b Entwicklungsbeeinträchtigende Medien
- чл. 11 Filmveranstaltungen
- чл. 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
- чл. 13 Bildschirmspielgeräte
- чл. 14 Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen
- чл. 14a Kennzeichnung bei Film- und Spielplattformen
- чл. 14b Experimentierklausel für die Nutzung von automatisierten Bewertungssystemen
- чл. 15 Jugendgefährdende Medien
- чл. 16 Landesrecht
- Abschnitt 4 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
- чл. 17 Zuständige Bundesbehörde und Leitung
- чл. 17a Aufgaben
- чл. 17b Beirat
- чл. 18 Liste jugendgefährdender Medien
- чл. 19 Personelle Besetzung der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- чл. 20 Vorschlagsberechtigte Verbände
- чл. 21 Verfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
- чл. 22 Aufnahme periodisch erscheinender Medien in die Liste jugendgefährdender Medien
- чл. 23 Vereinfachtes Verfahren
- чл. 24 Führung der Liste jugendgefährdender Medien
- чл. 24a Vorsorgemaßnahmen
- чл. 24b Befugnisse und Verfahren
- чл. 25 Rechtsweg
- Abschnitt 5 Verordnungsermächtigung
- чл. 26 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 6 Ahndung von Verstößen
- чл. 27 Strafvorschriften
- чл. 28 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- чл. 29 Übergangsvorschriften
- чл. 29a Weitere Übergangsregelung
- чл. 29b Bericht und Evaluierung
- чл. 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten