DE · IntermErsAufwV
Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre
Съдържание
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Allgemeine Vorschriften
- чл. 3 Kostenersatz für Aufwendungen für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre außerhalb von § 4
- чл. 4 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung
- чл. 5 Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen an die börsennotierte Gesellschaft und für den Nachweis des Anteilsbesitzes
- чл. 6 Kostenersatz für Aufwendungen bei Aktionärsidentifikation
- чл. 7 Beschränkung der Ersatzansprüche nach § 6
- чл. 8 Kostenersatz für Aufwendungen bei der Übermittlung der Bestätigung des Zugangs der Stimmen
- чл. 9 Kostenersatz für Aufwendungen bei Bestätigung über die Stimmzählung
- чл. 10 Kostenersatz für die Übermittlung der Angaben bei Namensaktien
- чл. 11 Ersatz der Umsatzsteuer
- чл. 12 Inkrafttreten