DE · HochseeSchG
Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Ziel dieses Gesetzes
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Anwendungsbereich dieses Gesetzes
- Teil 2 Maringenetische Ressourcen
- чл. 4 Anwendungsbereich dieses Teils
- чл. 5 Mitteilungspflichten vor der Entnahme
- чл. 6 Mitteilungspflicht nach der Entnahme
- чл. 7 Kennzeichnungs- und Berichtspflichten
- чл. 8 Nutzung
- чл. 9 Verordnungsermächtigung
- Teil 3 Gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich der Ausweisung von Meeresschutzgebieten
- чл. 10 Erstellung, Konsultation und Beurteilung von Vorschlägen für gebietsbezogene Managementinstrumente
- чл. 11 Verordnungsermächtigung; Zutrittsrecht; Einschränkung eines Grundrechts
- чл. 12 Berichtspflicht
- Teil 4 Genehmigungspflicht, Umweltverträglichkeitsprüfung
- чл. 13 Allgemeine Genehmigungspflicht
- чл. 14 Vorprüfung
- чл. 15 Umweltverträglichkeitsprüfung
- чл. 16 Konsultationen, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- чл. 17 Zusammenfassende Darstellung
- чл. 18 Begründete Bewertung einer UVP-pflichtigen Tätigkeit
- чл. 19 Überwachung, Berichtspflicht und Überprüfung genehmigter Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen
- чл. 20 Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der Behörden
- чл. 21 Verordnungsermächtigung
- Teil 5 Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften
- чл. 22 Bußgeldvorschriften
- чл. 23 Verhältnis dieses Gesetzes zu sonstigen Vorschriften
- чл. 24 Inkrafttreten