HADVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst
HADVDV чл. 22Bewertung der Leistungen
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
(1) Die Leistungen der Anwärterinnen und Anwärter im Rahmen der Ausbildung sowie der Laufbahnprüfung werden wie folgt bewertet:
Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl an der erreichbaren Punktzahl
Rangpunkte
Note
Erläuterung
1
2
3
4
1
100,00 bis 93,70
15
sehr gut
eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht
2
93,69 bis 87,50
14
3
87,49 bis 83,40
13
gut
eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht
4
83,39 bis 79,20
12
5
79,19 bis 75,00
11
6
74,99 bis 70,90
10
befriedigend
eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht
7
70,89 bis 66,70
9
8
66,69 bis 62,50
8
9
62,49 bis 58,40
7
ausreichend
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
10
58,39 bis 54,20
6
11
54,19 bis 50,00
5
12
49,99 bis 41,70
4
mangelhaft
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
13
41,69 bis 33,40
3
14
33,39 bis 25,00
2
15
24,99 bis 12,50
1
ungenügend
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können
16
12,49 bis 0,00
0
(2) Bei der Bewertung sind neben der fachlichen Leistung auch die Gliederung sowie das Ausdrucksvermögen zu berücksichtigen.
(3) Die Prüfungskommission vergibt für jeden Prüfungsteil ganze Rangpunkte. Die Rangpunkte für die Fach- und Sprachprüfungen sowie die Abschlussprüfung ermittelt die Prüfungskommission gemäß der vorgesehenen Gewichtung (§ 17 Absatz 6 Satz 2 und § 18 Absatz 2) als Durchschnittsrangpunkte aus den Rangpunkten der dazugehörigen Prüfungsteile. Durchschnittsrangpunkte werden auf zwei Nachkommastellen ohne Auf- oder Abrunden berechnet. Für die Bildung der Note werden die Durchschnittsrangpunkte kaufmännisch auf volle Rangpunkte gerundet.