DE · GflSalmoV
Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeines
- чл. 1 Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Hygiene
- чл. 3 Impfung
- чл. 4 Mitteilungspflicht
- чл. 5 Untersuchungseinrichtung
- чл. 6 Ursachenermittlung im Betrieb
- чл. 7 Reinigung und Desinfektion
- Abschnitt 2 Hühnerzuchtbetriebe
- чл. 8 Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten
- чл. 9 Amtliche Untersuchung
- чл. 10 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
- чл. 11 Aufhebung der Maßregeln
- Abschnitt 3 Hühneraufzuchtbetriebe
- чл. 12 Impfungen
- чл. 13 Betriebseigene Kontrollen
- чл. 14 Amtliche Untersuchung
- чл. 15 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
- чл. 16 Aufhebung der Maßregeln
- Abschnitt 4 Legehennenbetriebe
- чл. 17 Einstallen von Junghennen
- чл. 18 Betriebseigene Kontrollen
- чл. 19 Amtliche Untersuchung
- чл. 20 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
- чл. 21 Aufhebung der Maßregeln
- Abschnitt 5 Hähnchenmastbetriebe
- чл. 22 Betriebseigene Kontrollen
- чл. 23 Amtliche Untersuchung
- чл. 24 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
- чл. 25 Aufhebung der Maßregeln
- Abschnitt 6 Hühnerbrütereien
- чл. 26 Betriebseigene Kontrollen
- чл. 27 Amtliche Untersuchung
- чл. 28 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
- чл. 29 Aufhebung der Maßregeln
- Abschnitt 7 Putenbetriebe
- чл. 30 Betriebseigene Kontrollen
- чл. 31 Amtliche Untersuchung
- чл. 32 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
- чл. 33 Aufhebung der Maßregeln
- Abschnitt 8 Weitergehende Maßnahmen
- чл. 34 Maßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum
- чл. 35 Mitteilungen der Länder
- Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften
- чл. 36 Ordnungswidrigkeiten