DE · G Artikel 29 Abs. 6
Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Съдържание
- Erster Abschnitt Volksentscheid
- чл. 1 Gegenstand des Volksentscheides
- чл. 2 Abstimmungsgebiet
- чл. 3 Bestimmung des Abstimmungstages
- чл. 4 Stimmrecht
- чл. 5 Ausübung des Stimmrechts
- чл. 6 Abstimmungsorgane
- чл. 7 Anwendung von Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
- чл. 8 Abstimmungszeit
- чл. 9 Abstimmungsgeheimnis
- чл. 10 Stimmabgabe
- чл. 11 Abstimmungsergebnis
- чл. 12 Ungültige Stimmen
- чл. 13 Entscheidung des Abstimmungsvorstandes
- чл. 14 Feststellung des Abstimmungsergebnisses und des Ergebnisses des Volksentscheides
- чл. 15 Nachabstimmung
- чл. 16 Wiederholung der Abstimmung
- чл. 17 Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses
- Zweiter Abschnitt Volksbegehren
- чл. 18 Gegenstand des Volksbegehrens
- чл. 19 Zulassungsantrag
- чл. 20 Inhalt des Zulassungsantrags
- чл. 21 Unzulässige Anträge
- чл. 22 Reihenfolge mehrerer Anträge
- чл. 23 Vertrauensmänner
- чл. 24 Entscheidung über den Zulassungsantrag
- чл. 25 Veröffentlichung des zugelassenen Antrags
- чл. 26 Änderung, Zurücknahme des Zulassungsantrags
- чл. 27 Eintragungsberechtigung
- чл. 28 Ausübung des Eintragungsrechts
- чл. 29 Eintragungsschein
- чл. 30 Einspruch gegen die Versagung des Eintragungsscheines und Beschwerde
- чл. 31 Eintragungsorgane
- чл. 32 Tätigkeit der Eintragungsausschüsse
- чл. 33 Auslegung der Eintragungslisten
- чл. 34 Inhalt der Eintragung
- чл. 35 Ungültige Eintragungen
- чл. 36 Feststellung und Prüfung des Eintragungsergebnisses
- чл. 37 Veröffentlichung des Eintragungsergebnisses
- Dritter Abschnitt Volksbefragung
- чл. 38 Gegenstand der Volksbefragung
- чл. 39 Geltung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
- Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
- чл. 40 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- чл. 41 Kosten des Volksentscheides, des Eintragungsverfahrens und der Volksbefragung
- чл. 42 Inkrafttreten