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GewStDV · Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

GewStDV чл. 5Betriebsstätten auf Schiffen

- Zu § 2 des Gesetzes

В силаОфициален текст

Ein Gewerbebetrieb wird gewerbesteuerlich insoweit nicht im Inland betrieben, als für ihn eine Betriebsstätte auf einem Kauffahrteischiff unterhalten wird, das im sogenannten regelmäßigen Liniendienst ausschließlich zwischen ausländischen Häfen verkehrt, auch wenn es in einem inländischen Schiffsregister eingetragen ist.