DE · GenRegV
Verordnung über das Genossenschaftsregister
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeines
- чл. 1 Zuständigkeit und Verfahren
- чл. 2 (weggefallen)
- чл. 3 Benachrichtigung der Beteiligten
- чл. 4 Bekanntmachung der Registereintragungen
- чл. 5 (weggefallen)
- чл. 6 Form der Anmeldung
- чл. 7 Sonstige Anzeigen und Erklärungen
- чл. 8 Form der einzureichenden Abschrift einer Urkunde
- чл. 9 (weggefallen)
- чл. 10 (weggefallen)
- чл. 11 (weggefallen)
- Abschnitt 2 Eintragungen in das Genossenschaftsregister
- чл. 14 (weggefallen)
- чл. 15 Eintragung der Satzung
- чл. 16 Eintragung von Satzungsänderungen
- чл. 17 (weggefallen)
- чл. 18 Vorstandsmitglieder, Prokuristen
- чл. 19 (weggefallen)
- чл. 20 Eintragung der Auflösung
- чл. 21 Anmeldepflicht bei Beendigung der Liquidation und Eintragungen bei Insolvenz
- чл. 21a (weggefallen)
- чл. 21b (weggefallen)
- чл. 22 Eintragung der Nichtigkeit der Genossenschaft
- чл. 23 Eintragung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung
- чл. 24 Berichtigung von Schreibfehlern
- чл. 25 Gestaltung des Genossenschaftsregisters
- чл. 26 Inhalt der Eintragungen
- чл. 27 (weggefallen)