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Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Gemeinsamer Meldestandard
- чл. 3 Pflichten der Finanzinstitute
- чл. 3a Pflichten der Kontoinhaber und der Antragsteller
- чл. 3b Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht
- чл. 4 Zuständige Behörde
- чл. 5 Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern
- чл. 6 Ansässigkeit; Zeitpunkt der Erstanwendung
- Abschnitt 2 Melde- und Sorgfaltspflichten für Informationen über Finanzkonten
- чл. 7 Melde- und Sorgfaltspflichten für Informationen über Finanzkonten
- чл. 8 Allgemeine Meldepflichten
- чл. 9 Allgemeine Sorgfaltspflichten
- чл. 10 Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
- чл. 11 Konten von geringerem Wert
- чл. 12 Konten von hohem Wert
- чл. 13 Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen
- чл. 14 Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern
- чл. 15 Überprüfungszeitraum und zusätzliche Verfahren für bestehende Konten von Rechtsträgern
- чл. 16 Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern
- чл. 17 Besondere Sorgfaltsvorschriften
- чл. 18 Zusammenfassung von Kontosalden und Währungen
- чл. 19 Begriffsbestimmungen
- чл. 20 Sonstige Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 3 Ergänzende Melde- und Sorgfaltsvorschriften für Informationen über Finanzkonten
- чл. 21 Änderung der Gegebenheiten
- чл. 22 Selbstauskunft bei Neukonten von Rechtsträgern
- чл. 23 Ansässigkeit eines Finanzinstituts
- чл. 24 Geführte Konten
- чл. 25 Trusts, die passive NFEs sind
- чл. 26 Anschrift des Hauptsitzes eines Rechtsträgers
- чл. 27 Anwendungsbestimmung
- чл. 28 Bußgeldvorschriften