DE · FischwAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- чл. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- чл. 7 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt
- чл. 9 Prüfungsbereiche
- чл. 10 Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung
- чл. 11 Prüfungsbereich Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- чл. 12 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 13 Inhalt
- Unterabschnitt 2 Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei
- чл. 14 Prüfungsbereiche
- чл. 15 Prüfungsbereich Fischereitechnik
- чл. 16 Prüfungsbereich Fang und Vermarktung
- чл. 17 Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung
- чл. 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 3 Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei
- чл. 20 Prüfungsbereiche
- чл. 21 Prüfungsbereich Motoren- und Maschinentechnik
- чл. 22 Prüfungsbereich Fangtechnik
- чл. 23 Prüfungsbereich Nautik und Navigation
- чл. 24 Prüfungsbereich Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung
- чл. 25 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 26 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 27 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten