DE · FinaRisikoV
Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeines
- чл. 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 Finanzinformationen
- чл. 2 Art und Umfang der Finanzinformationen und der ergänzenden Informationen
- чл. 3 Termin und Verfahren zur Einreichung
- чл. 4 Finanzinformationen von Kreditinstituten
- чл. 5 Finanzinformationen von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken
- чл. 6 Finanzinformationen auf zusammengefasster Basis
- чл. 7 Ergänzende Informationen von Finanzdienstleistungsinstituten
- Abschnitt 3 Risikotragfähigkeitsinformationen
- чл. 8 Art und Umfang der Risikotragfähigkeitsinformationen
- чл. 9 Turnus, Frist und Verfahren zur Einreichung der Risikotragfähigkeitsinformationen
- чл. 10 Risikotragfähigkeitsinformationen von Kreditinstituten
- чл. 11 Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusammengefasster Ebene
- чл. 12 Kreditinstitute und Gruppen mit erhöhter Meldefrequenz