FGO чл. 35
Unterabschnitt 2 Sachliche Zuständigkeit
Das Finanzgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Finanzrechtsweg gegeben ist.
Unterabschnitt 2 Sachliche Zuständigkeit
Das Finanzgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Finanzrechtsweg gegeben ist.