DE · FahrlPrüfV
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
Съдържание
- I. Abschnitt Prüfungsausschüsse
- чл. 1 Errichtung
- чл. 2 Zusammensetzung
- чл. 3 Berufung der Mitglieder
- чл. 4 Ausgeschlossene Personen, Befangenheit
- чл. 5 Verschwiegenheit
- чл. 6 Örtliche Zuständigkeit
- чл. 7 Beschlussfähigkeit und Abstimmung
- II. Abschnitt Durchführung der Fahrlehrerprüfung
- чл. 8 Zulassung zur Fahrlehrerprüfung (§ 8 des Fahrlehrergesetzes)
- чл. 9 Prüfungstermine
- чл. 10 Rücktritt
- чл. 11 Ordnungsverstöße
- чл. 12 Nichtöffentlichkeit
- чл. 13 Gegenstand der Prüfungen und Lehrproben
- чл. 14 Gliederung der Prüfungen und Lehrproben
- чл. 15 Fahrpraktische Prüfung
- чл. 16 Fachkundeprüfung
- чл. 17 Lehrprobe im theoretischen Unterricht
- чл. 18 Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht
- чл. 19 Bewertung
- чл. 20 Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben
- чл. 21 Bekanntgabe der Entscheidung
- чл. 22 Niederschrift
- чл. 23 Nicht bestandene Prüfung
- чл. 24 Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben
- чл. 25 Erneute Fahrlehrerprüfung
- чл. 26 Prüfungsunterlagen
- III. Abschnitt Ausnahmebestimmungen
- чл. 27 Ausnahmen