EJKoV · Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust
EJKoV чл. 1Gegenstand der Verordnung
Diese Verordnung regelt die Zusammenarbeit zwischen Eurojust-Anlaufstellen, Eurojust-Kontaktstellen und Eurojust.
EJKoV · Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust
Diese Verordnung regelt die Zusammenarbeit zwischen Eurojust-Anlaufstellen, Eurojust-Kontaktstellen und Eurojust.