EIGV · Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
EIGV чл. 43Befristung
Teil 7 Schlussbestimmungen
§ 38 tritt am 16. Juni 2021 außer Kraft.
EIGV · Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
Teil 7 Schlussbestimmungen
§ 38 tritt am 16. Juni 2021 außer Kraft.