DE · EG-FGV
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
Съдържание
- Kapitel 1 Allgemeines
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Genehmigungsbehörde
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung
- чл. 3 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
- чл. 4 Erteilung der EG-Typgenehmigung
- чл. 5 Änderung der EG-Typgenehmigung
- чл. 6 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
- чл. 7 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
- чл. 8 Besondere Verfahren
- Abschnitt 2 Kleinserien-Typgenehmigung
- чл. 9 Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung
- чл. 10 Übereinstimmungsbescheinigung
- чл. 11 Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung
- чл. 12 Datenbestätigung
- Abschnitt 3 Einzelgenehmigung
- чл. 13 Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
- Abschnitt 4 EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen
- чл. 14 Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung
- Kapitel 3 EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
- чл. 15 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
- чл. 16 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
- чл. 17 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
- чл. 18 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
- чл. 19 Besondere Verfahren
- Kapitel 4 EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
- чл. 20 Anwendungsbereich und Voraussetzungen
- чл. 21 Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
- чл. 22 Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
- чл. 23 Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
- чл. 24 Besondere Verfahren
- Kapitel 5 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 25 Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme
- чл. 26 EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten
- чл. 27 Zulassung und Veräußerung
- чл. 28 Informationen des Herstellers
- чл. 29 Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
- Kapitel 6 Anerkennung von Technischen Diensten
- чл. 30 Anerkennung und Anerkennungsstelle
- чл. 31 Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste
- чл. 32 Änderung der Anerkennung
- чл. 33 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
- чл. 34 Überwachung der anerkannten Stellen
- чл. 36 Freistellungsklausel
- Kapitel 7 Durchführungs- und Schlussvorschriften
- чл. 37 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 38 Harmonisierte Normen
- чл. 39 Übergangsvorschriften
- чл. 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten