DE · EEG 2023
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Ziel des Gesetzes
- чл. 1a Zeitliche Transformation
- чл. 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien
- чл. 3 Begriffsbestimmungen
- чл. 4 Ausbaupfad
- чл. 4a Strommengenpfad
- чл. 5 Ausbau im In- und Ausland
- чл. 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau
- чл. 7 Gesetzliches Schuldverhältnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 8 Anschluss
- чл. 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen
- чл. 8b Mitteilung des Einspeiseortes
- чл. 9 Technische Vorgaben
- чл. 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses
- чл. 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte
- чл. 10b Vorgaben zur Direktvermarktung
- чл. 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche
- чл. 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung
- чл. 11a Recht zur Verlegung von Leitungen
- чл. 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus
- Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
- чл. 12 Erweiterung der Netzkapazität
- чл. 13 Schadensersatz
- Abschnitt 3 Kosten
- чл. 16 Netzanschluss
- чл. 17 Kapazitätserweiterung
- Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs
- чл. 19 Zahlungsanspruch
- чл. 20 Marktprämie
- чл. 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag
- чл. 21a Sonstige Direktvermarktung
- чл. 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel
- чл. 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel
- Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung
- чл. 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie
- чл. 22a Pilotwindenergieanlagen an Land
- чл. 22b Bürgerenergiegesellschaften
- чл. 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung
- чл. 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
- чл. 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen
- чл. 23c Anteilige Zahlung
- чл. 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen
- чл. 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs
- чл. 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung
- чл. 27 Aufrechnung
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
- чл. 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land
- чл. 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments
- чл. 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse
- чл. 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen
- чл. 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen
- чл. 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
- чл. 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
- чл. 29 Bekanntmachung
- чл. 30 Anforderungen an Gebote
- чл. 30a Ausschreibungsverfahren
- чл. 31 Sicherheiten
- чл. 32 Zuschlagsverfahren
- чл. 33 Ausschluss von Geboten
- чл. 34 Ausschluss von Bietern
- чл. 34a Unionsfremde Bieter
- чл. 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert
- чл. 35a Entwertung von Zuschlägen
- Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36c Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
- чл. 36j Zusatzgebote
- Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder
- чл. 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments
- Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments
- чл. 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments
- чл. 38d Projektsicherungsbeitrag
- чл. 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments
- чл. 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments
- чл. 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments
- чл. 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments
- Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen
- чл. 39 Gebote für Biomasseanlagen
- чл. 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen
- чл. 39b Höchstwert für Biomasseanlagen
- чл. 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen
- чл. 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen
- чл. 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen
- чл. 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen
- чл. 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen
- чл. 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen
- чл. 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen
- Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen
- чл. 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5
- чл. 39k Gebote für Biomethananlagen
- чл. 39l Höchstwert für Biomethananlagen
- чл. 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen
- Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte
- чл. 39n Innovationsausschreibungen
- чл. 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
- чл. 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
- чл. 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
- Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte
- чл. 40 Wasserkraft
- чл. 41 Deponie-, Klär- und Grubengas
- чл. 42 Biomasse
- чл. 43 Vergärung von Bioabfällen
- чл. 44 Vergärung von Gülle
- чл. 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse
- чл. 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen
- чл. 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse
- чл. 45 Geothermie
- чл. 46 Windenergie an Land
- чл. 48 Solare Strahlungsenergie
- чл. 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie
- чл. 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie
- Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität
- чл. 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität
- чл. 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen
- чл. 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen
- Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen
- чл. 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
- чл. 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen
- чл. 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen
- чл. 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen
- чл. 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen
- чл. 53 Verringerung der Einspeisevergütung
- чл. 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
- чл. 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
- чл. 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
- чл. 55 Pönalen
- чл. 55a Erstattung von Sicherheiten
- чл. 55b Rückforderung
- Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien
- чл. 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber
- чл. 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber
- чл. 58 Weitere Bestimmungen
- Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
- чл. 70 Grundsatz
- чл. 71 Anlagenbetreiber
- чл. 72 Netzbetreiber
- чл. 73 Übertragungsnetzbetreiber
- чл. 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus
- чл. 76 Information der Bundesnetzagentur
- чл. 77 Information der Öffentlichkeit
- Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot
- чл. 79 Herkunftsnachweise
- чл. 79a Regionalnachweise
- чл. 80 Doppelvermarktungsverbot
- чл. 80a Kumulierung
- Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- чл. 81 Clearingstelle
- чл. 82 Verbraucherschutz
- чл. 83 Einstweiliger Rechtsschutz
- чл. 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen
- чл. 84 Nutzung von Seewasserstraßen
- чл. 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur
- чл. 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen
- чл. 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung
- чл. 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen
- чл. 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung
- чл. 86 Bußgeldvorschriften
- чл. 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen
- чл. 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse
- чл. 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen
- чл. 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen
- чл. 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung
- чл. 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
- чл. 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
- чл. 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
- чл. 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse
- чл. 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse
- чл. 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus
- чл. 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
- чл. 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff
- чл. 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb
- чл. 95 Weitere Verordnungsermächtigungen
- чл. 96 Gemeinsame Bestimmungen
- Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte
- чл. 97 Kooperationsausschuss
- чл. 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung
- чл. 99 Erfahrungsbericht
- чл. 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land
- чл. 99b Bericht zur Bürgerenergie
- Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
- чл. 100 Übergangsbestimmungen
- чл. 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt