DE · EdSchleifAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- чл. 6 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 7 Inhalt
- чл. 8 Prüfungsbereich
- Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung
- чл. 9 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 10 Inhalt
- Unterabschnitt 1 Fachrichtung Edelsteingravieren
- чл. 11 Prüfungsbereiche
- чл. 12 Prüfungsbereich Edelsteine gravieren
- чл. 13 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
- чл. 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 2 Fachrichtung Edelsteinschleifen
- чл. 16 Prüfungsbereiche
- чл. 17 Prüfungsbereich Edelsteine schleifen
- чл. 18 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
- чл. 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 3 Fachrichtung Industriediamantschleifen
- чл. 21 Prüfungsbereiche
- чл. 22 Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen
- чл. 23 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
- чл. 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 25 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Unterabschnitt 4 Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen
- чл. 26 Prüfungsbereiche
- чл. 27 Prüfungsbereich Schmuckdiamanten schleifen
- чл. 28 Prüfungsbereich Fertigungsplanung
- чл. 29 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 30 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschrift
- чл. 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten