EbertStiftG · Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
EbertStiftG чл. 5Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind 1.
das Kuratorium,
2.
der Vorstand.
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Organe der Stiftung sind 1.
das Kuratorium,
2.
der Vorstand.