DE · ChemBioLackAusbV 2009
Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
Съдържание
- Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- чл. 2 Ausbildungsdauer
- чл. 3 Struktur der Berufsausbildung
- Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Chemielaborant/Chemielaborantin
- чл. 4 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 6 Abschlussprüfung
- чл. 7 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 8 Teil 2 der Abschlussprüfung
- чл. 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- чл. 10 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Biologielaborant/Biologielaborantin
- чл. 11 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- чл. 12 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 13 Abschlussprüfung
- чл. 14 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 15 Teil 2 der Abschlussprüfung
- чл. 16 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- чл. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Lacklaborant/Lacklaborantin
- чл. 18 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- чл. 19 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 20 Abschlussprüfung
- чл. 21 Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 22 Teil 2 der Abschlussprüfung
- чл. 23 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- чл. 24 Mündliche Ergänzungsprüfung