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Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 1 Aufgaben und Befugnisse
- чл. 3 Aufgaben des Bundesamtes
- чл. 4 Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
- чл. 5 Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik
- чл. 6 Informationsaustausch
- чл. 7 Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
- чл. 8 Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes
- чл. 9 Verarbeitung von Protokollierungsdaten der Kommunikationstechnik des Bundes
- чл. 10 Anordnungen von Maßnahmen zur Abwendung oder Behebung von Sicherheitsvorfällen
- чл. 11 Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen
- чл. 12 Bestandsdatenauskunft
- чл. 13 Warnungen
- чл. 14 Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik, Auskunftsverlangen
- чл. 15 Detektion von Angriffsmethoden und von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit
- чл. 16 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdiensten
- чл. 17 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von digitalen Diensten
- чл. 18 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Herstellern von IKT-Produkten
- чл. 19 Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten
- Kapitel 2 Datenverarbeitung
- чл. 20 Verarbeitung personenbezogener Daten
- чл. 21 Beschränkungen der Rechte der betroffenen Person
- чл. 22 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten
- чл. 23 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- чл. 24 Recht auf Berichtigung
- чл. 25 Recht auf Löschung
- чл. 26 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- чл. 27 Widerspruchsrecht
- Kapitel 1 Anwendungsbereich
- чл. 28 Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen
- чл. 29 Einrichtungen der Bundesverwaltung
- Kapitel 2 Risikomanagement, Melde-, Registrierungs-, Nachweis- und Unterrichtungspflichten
- чл. 30 Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen
- чл. 31 Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen
- чл. 32 Meldepflichten
- чл. 33 Registrierungspflicht
- чл. 34 Besondere Registrierungspflicht für bestimmte Einrichtungsarten
- чл. 35 Unterrichtungspflichten
- чл. 36 Rückmeldungen des Bundesamtes gegenüber meldenden Einrichtungen
- чл. 37 Ausnahmebescheid
- чл. 38 Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen
- чл. 39 Nachweispflichten für Betreiber kritischer Anlagen
- чл. 40 Nationale Verbindungsstelle sowie zentrale Melde- und Anlaufstelle für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen
- чл. 41 Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten
- чл. 42 Auskunftsverlangen
- Kapitel 3 Informationssicherheit der Einrichtungen der Bundesverwaltung
- чл. 43 Informationssicherheitsmanagement
- чл. 44 Vorgaben des Bundesamtes
- чл. 45 Informationssicherheitsbeauftragte der Einrichtungen der Bundesverwaltung
- чл. 46 Informationssicherheitsbeauftragte der Ressorts
- чл. 47 Wesentliche Digitalisierungsvorhaben und Kommunikationsinfrastrukturen des Bundes
- чл. 48 Amt des Koordinators für Informationssicherheit
- Teil 4 Datenbanken der Domain-Name-Registrierungsdaten
- чл. 49 Pflicht zum Führen einer Datenbank
- чл. 50 Verpflichtung zur Zugangsgewährung
- чл. 51 Kooperationspflicht
- Teil 5 Zertifizierung, Konformitätserklärung und Kennzeichen
- чл. 52 Zertifizierung
- чл. 53 Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung
- чл. 54 Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
- чл. 55 Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen
- Teil 6 Verordnungsermächtigungen, Grundrechtseinschränkungen und Berichtspflichten
- чл. 56 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- чл. 57 Einschränkung von Grundrechten
- чл. 58 Berichtspflichten des Bundesamtes
- Teil 7 Aufsicht
- чл. 59 Zuständigkeit des Bundesamtes
- чл. 60 Zentrale Zuständigkeit in der Europäischen Union für bestimmte Einrichtungsarten
- чл. 61 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für besonders wichtige Einrichtungen
- чл. 62 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen
- чл. 63 Verwaltungszwang
- чл. 64 Zuwiderhandlungen durch Institutionen der sozialen Sicherung
- Teil 8 Bußgeldvorschriften
- чл. 65 Bußgeldvorschriften
- Teil 9 Anwendungsbestimmungen; Übergangsregelungen
- чл. 66 Anwendungsbestimmungen und Übergangsregelung