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Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes
Съдържание
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Hilfs- und Nebenrechnung
- Unterabschnitt 2 Zuordnungsregelungen
- чл. 4 Zuordnung von Personalfunktionen
- чл. 5 Zuordnung von materiellen Wirtschaftsgütern
- чл. 6 Zuordnung von immateriellen Werten
- чл. 7 Zuordnung von Beteiligungen, Finanzanlagen und ähnlichen Vermögenswerten
- чл. 8 Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten
- чл. 9 Zuordnung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens
- чл. 10 Zuordnung von Chancen und Risiken
- чл. 11 Zuordnung von Sicherungsgeschäften
- Unterabschnitt 3 Dotationskapital, übrige Passivposten und Finanzierungsaufwendungen
- чл. 12 Dotationskapital inländischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen
- чл. 13 Dotationskapital ausländischer Betriebsstätten inländischer Unternehmen
- чл. 14 Zuordnung übriger Passivposten
- чл. 15 Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen
- Unterabschnitt 4 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen
- чл. 16 Grundsatz
- чл. 17 Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens
- Abschnitt 2 Besonderheiten für Bankbetriebsstätten
- чл. 18 Allgemeines
- чл. 19 Besondere Zuordnungsregelungen
- чл. 20 Dotationskapital inländischer Bankbetriebsstätten ausländischer Kreditinstitute, Bankenaufsichtsrecht
- чл. 21 Dotationskapital ausländischer Bankbetriebsstätten inländischer Kreditinstitute, Bankenaufsichtsrecht
- чл. 22 Globaler Handel mit Finanzinstrumenten
- Abschnitt 3 Besonderheiten für Versicherungsbetriebsstätten
- чл. 23 Allgemeines
- чл. 24 Besondere Zuordnungsregelungen
- чл. 25 Dotationskapital inländischer Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsichtsrecht
- чл. 26 Dotationskapital ausländischer Versicherungsbetriebsstätten inländischer Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsichtsrecht
- чл. 27 Zuordnung von Einkünften aus Vermögenswerten
- чл. 28 Rückversicherung innerhalb eines Unternehmens
- чл. 29 Pensionsfonds und Versicherungs-Zweckgesellschaften
- Abschnitt 4 Besonderheiten für Bau- und Montagebetriebsstätten
- чл. 30 Allgemeines
- чл. 31 Besondere Zuordnungsregelungen
- чл. 32 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen, die als Dienstleistung anzusehen sind
- чл. 33 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen in besonderen Fällen
- чл. 34 Übergangsregelung für Bau- und Montagebetriebsstätten
- Abschnitt 5 Besonderheiten für Förderbetriebsstätten
- чл. 35 Allgemeines
- чл. 36 Besondere Zuordnungsregelungen
- чл. 37 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen
- чл. 38 Übergangsregelung für Förderbetriebsstätten
- Abschnitt 6 Ständige Vertreter
- чл. 39 Ständige Vertreter
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- чл. 40 Erstmalige Anwendung
- чл. 41 Inkrafttreten