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Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes
Съдържание
- Teil 1 Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle
- чл. 1 Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens
- чл. 2 Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
- чл. 3 Parlamentarisches Gremium
- Teil 2 Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch
- чл. 4 Kreditaufnahme des Bundes
- чл. 4a Einführung von Umschuldungsklauseln
- чл. 4b Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
- чл. 4c Stimmrecht
- чл. 4d Berechnungsstelle; Bescheinigung
- чл. 4e Einberufung der Gläubigerversammlung
- чл. 4f Vorsitz; Beschlussfähigkeit
- чл. 4g Vertretung
- чл. 4h Schriftliche Abstimmung
- чл. 4i Anfechtung von Beschlüssen
- чл. 4j Wirksamkeit und Vollziehung von Beschlüssen
- чл. 4k Bekanntmachungen
- чл. 5 Bundesschuldbuch
- чл. 6 Sammelschuldbuchforderungen
- чл. 7 Einzelschuldbuchforderungen
- чл. 8 Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs
- Teil 3 Sicherungsmaßnahmen zum Compliance-Management
- чл. 9 Sicherungsmaßnahmen
- чл. 10 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
- чл. 11 Durchführung durch Dritte
- чл. 12 Private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
- чл. 13 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
- чл. 14 Allgemeine Sorgfaltspflichten
- чл. 15 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
- чл. 16 Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung
- чл. 17 Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Dritte
- чл. 18 Besondere Aufzeichnungspflichten
- чл. 19 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
- чл. 20 Freistellung von der Verantwortlichkeit