BMinG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
BMinG чл. 22
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
BMinG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen.