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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO чл. 3Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt,

Titel A. Bezeichnung während der Fahrt

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Ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist und dessen Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist, muss in Fahrt bei Tag einen gelben Doppelkegel an einer geeigneten Stelle und so hoch, dass er von allen Seiten sichtbar ist,

führen. Satz 1 gilt nicht für eine Fähre.