BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO чл. 22Bezeichnung der Fahrzeuge
Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
Ein Sportfahrzeug, von dem aus Sporttauchen betrieben wird, muss neben der nach dieser Verordnung allgemein vorgeschriebenen Bezeichnung die Bezeichnung nach § 8.12 führen.