BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO чл. 20Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
Kapitel 20 Saar
Die Durchfahrtshöhe unter den Brücken beträgt beim Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) – Hochwassermarke –
1.
von der Saarmündung (km 0,00) bis zum Ende der ausgebauten Strecke (km 87,20)
mindestens 5,25 m,
2.
von der Luisenbrücke (km 87,23) bis zur Straßenbrücke Güdingen (km 93,26)
mindestens 4,90 m.