BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO чл. 20Stillliegen
Kapitel 20 Saar
Das Stillliegen ist nur an den dafür ausgewiesenen Liegestellen zugelassen.
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Kapitel 20 Saar
Das Stillliegen ist nur an den dafür ausgewiesenen Liegestellen zugelassen.