BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO чл. 18Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Kapitel 18 Ilmenau
Das Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.