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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO чл. 13Fahrgeschwindigkeit

Kapitel 13 Lahn

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1.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, a) bei einem Wasserstand am Pegel Kalkofen unter 230 cm

10 km/h,

b) bei einem Wasserstand am Pegel Kalkofen ab 230 cm

12 km/h.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Kleinfahrzeug

12 km/h.

2.

Die zuständige Behörde kann für einzelne Strecken oder aus einem besonderen Anlass abweichend von Nummer 1 für ein Kleinfahrzeug oder ein Fahrgastschiff höhere Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand und die Benutzung der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.