BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO чл. 12Fahrgeschwindigkeit
Kapitel 12 Main-Donau-Kanal
1.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt a)
vom Hafen Bamberg (km 2,80) bis zur Einmündung in die Donau für ein Fahrzeug oder einen Verband mit jeweils aa) einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,30 m
13 km/h,
bb) einer Abladetiefe von mehr als 1,30 m
11 km/h,
b) abweichend von Buchstabe a Doppelbuchstabe bb auf den Kanalbrücken über aa)
die Zenn (km 53,70),
bb)
die Rednitz (km 61,90) und
cc)
die Schwarzach (km 79,07)
für ein Fahrzeug oder einen Verband mit jeweils einer Abladetiefe von mehr als 2,20 m
6 km/h.
2.
Die zuständige Behörde kann für einzelne Strecken oder aus einem besonderen Anlass abweichend von Nummer 1 für ein Kleinfahrzeug höhere Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand und die Benutzung der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.