BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO чл. 12Segeln
Kapitel 12 Main-Donau-Kanal
Das Segeln ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird.