Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO чл. 10Fahrgeschwindigkeit

Kapitel 10 Neckar

В силаОфициален текст

1.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt oberhalb km 4,60 a)

für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Fahrgastschiffe oder Kleinfahrzeuge,

16 km/h,

b) für ein Fahrgastschiff oder ein Kleinfahrzeug

18 km/h.

2.

Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer in einem Schleusenkanal a)

für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Fahrgastschiffe oder Kleinfahrzeuge,

12 km/h,

b) für ein Fahrgastschiff oder ein Kleinfahrzeug

14 km/h.

3.

Die zuständige Behörde kann für einzelne Strecken oder aus einem besonderen Anlass abweichend von Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b für ein Kleinfahrzeug höhere Geschwindigkeiten zulassen, wenn dadurch der Zustand und die Benutzung der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.