BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO чл. 10Einsatz von Trägerschiffsleichtern
Kapitel 10 Neckar
Ein Trägerschiffsleichter darf nicht an die Spitze eines Schubverbandes gesetzt werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen hiervon zulassen.