DE · 6. BinSchStrOAbweichV
Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Съдържание
- чл. 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- чл. 2 Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin, der Eigentümer, der Ausrüster und der Person, die in der Fernsteuerungszentrale die Fernsteuerung des Fahrzeugs wahrnimmt (Operator oder Operatorin)
- чл. 3 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten