DE · 30. BImSchV
Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Съдържание
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Teil Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
- чл. 3 Mindestabstand
- чл. 4 Emissionsbezogene Anforderungen für Anlieferung, Aufbereitung, Stofftrennung und Lagerung und Transport
- чл. 5 Emissionsbezogene Anforderungen für biologische Behandlung, Prozesswässer und Brüdenkondensate
- чл. 6 Emissionsgrenzwerte
- чл. 7 Ableitbedingungen für Abgase
- Dritter Teil Messung und Überwachung
- чл. 8 Messverfahren und Messeinrichtungen
- чл. 9 Kontinuierliche Messungen
- чл. 10 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
- чл. 11 Einzelmessungen
- чл. 12 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen
- чл. 13 Störungen des Betriebes
- Vierter Teil Anforderungen an Altanlagen
- чл. 14 Übergangsregelungen
- Fünfter Teil Gemeinsame Vorschriften
- чл. 15 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- чл. 16 Zulassung von Ausnahmen
- чл. 17 Weitergehende Anforderungen
- чл. 18 Ordnungswidrigkeiten