DE · 1. BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Brennstoffe
- Abschnitt 2 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- чл. 4 Allgemeine Anforderungen
- чл. 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr
- Abschnitt 3 Öl- und Gasfeuerungsanlagen
- чл. 6 Allgemeine Anforderungen
- чл. 7 Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner
- чл. 8 Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner
- чл. 9 Gasfeuerungsanlagen
- чл. 10 Begrenzung der Abgasverluste
- Abschnitt 4 Überwachung
- чл. 12 Messöffnung
- чл. 13 Messeinrichtungen
- чл. 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
- чл. 15 Wiederkehrende Überwachung
- чл. 16 Zusammenstellung der Messergebnisse
- чл. 17 Eigenüberwachung
- Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 19 Ableitbedingungen für Abgase
- чл. 20 Anzeige und Nachweise
- чл. 21 Weitergehende Anforderungen
- чл. 22 Zulassung von Ausnahmen
- чл. 23 Zugänglichkeit der Normen
- чл. 24 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 6 Übergangsregelungen
- чл. 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
- чл. 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- чл. 27 Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013
- Abschnitt 7 Schlussvorschrift
- чл. 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten