DE · BfRG
Gesetz über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung
Съдържание
- чл. 1 Rechtsform, Name
- чл. 2 Tätigkeiten
- чл. 3 Aufgabendurchführung
- чл. 4 Organe
- чл. 5 Präsidentin oder Präsident
- чл. 6 Direktorium
- чл. 7 Satzung
- чл. 8 Aufsicht
- чл. 9 Haushaltsplan
- чл. 10 Beamtinnen und Beamte
- чл. 11 Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter
- чл. 12 Übernahme der Beamtinnen und Beamten und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- чл. 13 Übergangsmaßnahmen